Unser Anspruch
Diese Website soll für möglichst viele Menschen bedienbar sein: mit der Tastatur, mit vergrößerter Schrift, mit hohem Kontrast und mit Hilfsmitteln wie einem Screenreader. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA. Eine vollständige Konformität behaupten wir nicht. Sie wurde weder von einer unabhängigen Stelle bestätigt noch mit assistiven Technologien nachgewiesen. Was wir tatsächlich geprüft haben und was offen ist, steht unten.
Rechtliche Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Darunter fallen nach § 2 Nummer 26 BFSG Dienstleistungen, die über eine Website elektronisch und auf individuelle Anfrage einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.
Diese Website ist ein reines Informationsangebot. Sie enthält keinen Bestellvorgang, keinen Warenkorb, keine Tisch- oder Terminbuchung, kein Kontaktformular und keine Bezahlfunktion. Bestellungen kommen telefonisch oder vor Ort zustande, nicht über die Website. Nach unserer Einschätzung wird über diese Seiten daher kein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr angebahnt oder geschlossen.
Unabhängig davon nimmt § 3 Absatz 3 BFSG Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, von den Anforderungen aus. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme erreicht.
Die Vorgaben für öffentliche Stellen aus der EU-Richtlinie 2016/2102 und der BITV 2.0 gelten für uns nicht, weil wir keine öffentliche Stelle sind. Diese Seite ist deshalb bewusst keine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ im Formular öffentlicher Stellen und verweist nicht auf die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Sollten später eine Online-Bestellung, eine Buchung oder ein Kontaktformular hinzukommen, ist diese Einordnung neu zu prüfen. Die Darstellung gibt unsere eigene Einschätzung wieder und ist keine Rechtsberatung.
Was auf dieser Website vorhanden ist
- Die gesamte Website lässt sich mit der Tastatur bedienen. Das jeweils aktive Element ist deutlich umrandet.
- Der Sprunglink „Zum Inhalt springen“ ist das erste Ziel der Tabulatortaste und führt direkt zum Hauptinhalt.
- Über die Schaltfläche „Aa“ unten links lassen sich die Schriftgröße in drei Stufen bis 125 Prozent und ein Modus mit stärkerem Kontrast einstellen. Die Wahl bleibt im Browser gespeichert und lässt sich zurücksetzen.
- Unabhängig davon funktioniert der normale Browser-Zoom bis 400 Prozent, ohne dass waagerecht gescrollt werden muss.
- Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, benannte Bereiche (Landmarks) und beschriftete Navigationen.
- Informative Bilder haben Alternativtexte. Rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet.
- Linktexte benennen ihr Ziel. Links, die in einem neuen Fenster öffnen, sind als externe Ziele gekennzeichnet.
- Schaltflächen und Links sind groß genug, um sie mit dem Finger sicher zu treffen.
- Wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist, verzichtet die Website auf Animationen.
- Inhalte, Navigation und die Sprungziele der Speisekarte funktionieren auch ohne JavaScript.
- Die Google-Karte wird erst nach ausdrücklicher Einwilligung geladen. Die vollständige Adresse und Links zu Karten-Apps stehen unabhängig davon als Text bereit.
- Die Speisekarte lässt sich über eine eigene Druckansicht ausgeben.
Durchgeführte Prüfungen
Stand der Prüfung: 10. September 2026. Geprüft wurden alle sieben regulären Seiten und die Fehlerseite.
- Automatisierte Regelprüfung mit axe-core 4.13 in Chromium 141, auf jeder Seite in den Breiten 375, 768 und 1440 Pixel, mit den Regelsätzen für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 in den Stufen A und AA sowie ergänzenden Empfehlungen. Ergebnis: keine Verstöße.
- Tastaturdurchlauf: Sprunglink, Reihenfolge der Bedienelemente, sichtbare Fokusmarkierung an jedem Bedienelement, mobiles Menü mit Fokusführung und Rücksprung, Einwilligungsdialog mit Fokus im Dialog, Schließen mit der Escape-Taste und Rückgabe des Fokus an die auslösende Schaltfläche.
- Umbruch und Zoom: Browser-Zoom auf 200, 250 und 400 Prozent sowie die Kombination aus 400 Prozent Zoom und der größten Schriftstufe. Auf keiner Seite entsteht waagerechtes Scrollen.
- Vergrößerung nur der Textgröße auf 200 Prozent, ohne dass Inhalte verloren gehen.
- Kontrastwerte der eingesetzten Farbpaare rechnerisch geprüft, unter anderem Fließtext 15,3:1, sekundärer Text 5,43:1, Weiß auf KAYA-Rot 5,14:1 und Olivgrün auf Papier 5,25:1. Im Modus „Mehr Kontrast“ erreichen alle geprüften Paare mindestens 7,6:1.
- Alternativtexte, Überschriftenfolge, Sprachauszeichnung und eindeutige Linknamen je Seite geprüft.
- Größe der Bedienflächen automatisiert geprüft; die Regel für Mindestgrößen aus WCAG 2.2 wird eingehalten.
Bekannte Einschränkungen
- Es wurde noch nicht mit echten Screenreadern wie NVDA, JAWS oder VoiceOver getestet, ebenso wenig mit Spracheingabe oder Schaltersteuerung.
- Es gab keinen Test mit Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderungen.
- Automatisierte Prüfungen erkennen nur einen Teil möglicher Barrieren. Eine unabhängige Konformitätsbewertung liegt nicht vor.
- Auf der Kontaktseite kann eine Karte von Google eingeblendet werden. Deren Bedienbarkeit liegt bei Google und wird von uns nicht verantwortet. Sie wird nur nach Einwilligung geladen, und die Adresse steht vollständig als Text daneben.
- Auf schmalen Bildschirmen ist die Kategorieleiste der Speisekarte waagerecht verschiebbar. Alle Kategorien sind zusätzlich als normale Sprungziele und als fortlaufender Text auf der Seite erreichbar.
- Die dekorativen Trennzeichen im roten Band erreichen den Kontrastwert für Text nicht. Sie tragen keine Information und sind für Screenreader ausgeblendet; für rein dekorative Elemente sieht die Richtlinie diese Ausnahme vor.
- Die Fotos der Gerichte sind Symbolbilder. Die Alternativtexte weisen darauf hin.
- Inhalte in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache gibt es nicht.
- Die Druckansicht der Speisekarte und daraus erzeugte PDF-Dateien wurden nicht auf Barrierefreiheit geprüft.
Barriere melden
Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie nicht bedienen oder nicht lesen können, sagen Sie uns bitte Bescheid. Hilfreich ist eine kurze Angabe, um welche Seite es geht und was nicht funktioniert hat. Wir antworten Ihnen und suchen nach einer Lösung. Solange eine Barriere besteht, geben wir Ihnen die gewünschte Auskunft gern telefonisch oder vor Ort.
KAYA Döner, Inhaber Mahmoud Zakrieah
Rote Wiese 2, 97267 Himmelstadt
Telefon: 01590 1254030
E-Mail: iammahmoud@outlook.de
Stand dieser Erklärung: 10. September 2026